Billigflagge
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Staaten, unter deren Flagge Schiffe (ausländischer Reeder oder Reedereien) fahren, die in diesen Staaten registriert sind, um Kosten zu reduzieren (Steuervorteile, geringere Sozial- und Sicherheitsvorschriften). In Deutschland wird eine Ausflaggung in diese Staaten nur noch genehmigt, wenn der Antragsteller die hierdurch für den Schifffahrtsstandort Deutschland hervorgerufenen Nachteile ausgleicht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Andler-Formel
Auftragsabwicklung
Bedarfsermittlung
Beschaffung
Beschaffungsplanung
Bestellprozess
Bestellpunktverfahren
Business-to-Business-Markt
Distribution
E-Procurement
Efficient Consumer Response (ECR)
Einkauf
Kennzahlen
Kommissionierung
Lagerarten
Logistik
Materialwirtschaft
Rahmenvertrag
Supply Chain Management (SCM)
Verpackungsfunktionen
eingehend
Billigflagge
ausgehend