Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) wurde im September 1996 gegründet. Sie besteht aus einem wissenschaftlichen und einem unternehmerischen Beirat. Zur Sicherung der finanziellen Basis und der Unabhängigkeit ist ebenfalls ein Förderverein in die Stiftung eingegliedert. Angegliedert an die SRzG ist das Institut für demografische Zukunftsfähigkeit (idz).
2. Ziele: Die Ziele der Stiftung sind die Vertiefung und Verbreitung des Wissens um Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei sind die Arbeitsschwerpunkte wissenschaftliche und handlungsorientierte Analysen.