Nettomietrendite
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die anfängliche Nettomietrendite ist das Verhältnis der Jahresnettomiete (also der Jahresbruttomiete gekürzt um die nicht umlagefähigen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) zum Gesamtaufwand (Kaufpreis erhöht um die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklerkosten).
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Beleihungswertermittlung
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Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Nettomietrendite
ausgehend