vereinfachte Krediterhöhung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsätzlich muss jedes Kreditengagement detailliert geprüft werden und den üblichen Grundvoraussetzungen entsprechen. Aus Vereinfachungsgründen kann auf Basis der protokollierten Risikoeinschätzung dem Kundenbetreuer die Möglichkeit eingeräumt werden, nach genau definierten Kriterien Ausweitungen des Kreditengagements (als vereinfachte Krediterhöhung) zuzusagen. Diese Kriterien könnten wie folgt aussehen:
- an der protokollierten Risikoeinschätzung hat sich nichts geändert,
- die interne Befristung ist nicht abgelaufen,
- die möglicherweise bei der ursprünglichen Kreditentscheidung gestellten Auflagen sind erfüllt,
- die Kreditverwendung ist plausibel,
- auch der zusätzliche Kapitaldienst kann aus dem nachgewiesenen Einkommen erbracht werden.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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vereinfachte Krediterhöhung
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