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Langlebigkeitsrisiko

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Immobilien können Bestandteil der Altersvorsorge sein und zu diesem Zweck verrentet werden. Die Höhe der Leibrente basiert auf dem Grundstückswert zuzüglich Zinsen. Zugrunde gelegt werden dabei Tabellen zur Lebenserwartung der bisherigen Eigentümer. Sind Eheleute Eigentümer, so wird die Rente bis zum Ableben des Längstlebenden gezahlt.  Das Langlebigkeitsrisiko wird vom Käufer getragen. Er wird sich vor einem Vertragsabschluss über die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung seiner Vertragspartner informieren.

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