Langlebigkeitsrisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Immobilien können Bestandteil der Altersvorsorge sein und zu diesem Zweck verrentet werden. Die Höhe der Leibrente basiert auf dem Grundstückswert zuzüglich Zinsen. Zugrunde gelegt werden dabei Tabellen zur Lebenserwartung der bisherigen Eigentümer. Sind Eheleute Eigentümer, so wird die Rente bis zum Ableben des Längstlebenden gezahlt. Das Langlebigkeitsrisiko wird vom Käufer getragen. Er wird sich vor einem Vertragsabschluss über die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung seiner Vertragspartner informieren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Langlebigkeitsrisiko
ausgehend