Tiergesundheitsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 22.5.2013 (BGBl. I S. 1324) m.spät.Änd. Regelt die Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung und soll damit auch die Gesundheit von Vieh und Fischen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, fördern (vgl. § 1 TierGesG). Regelungen früher im Tierseuchengesetz.
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