Plausibilitätskontrolle von Wertansätzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Möglichkeit zur vereinfachten Plausibiliätskontrolle von Wertansätzen bei Immobilien, insbesondere von Renditeobjekten ist das sogenannte"Vielfache". Es reicht für überschlägige Überprüfungen aus, muss natürlich bei einer konkreten Kaufentscheidung oder einer Beleihung präzisiert werden.
Beispiel: vermietete Eigentumswohnung:
Jahresnettomiete: 9.600 €
Verkehrswertindikation: das 20-fache
Verkehrswert: 192.000 €
Bei Eigentumswohnungen sollte die Jahresnettomiete mindestens 4 bis 5% des Kaufpreises betragen, bei älteren Objekten mindestens 6%. Daraus leiten sich die nachstehenden "Vervielfacher" ab:
Vervielfacher | |
Mietrendite 4% des Kaufpreises | 25 |
Mietrendite 5% des Kaufpreises | 20 |
Mietrendite 6% des Kaufpreises | 16,7 |
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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