Plausibilitätskontrolle von Wertansätzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Möglichkeit zur vereinfachten Plausibiliätskontrolle von Wertansätzen bei Immobilien, insbesondere von Renditeobjekten ist das sogenannte"Vielfache". Es reicht für überschlägige Überprüfungen aus, muss natürlich bei einer konkreten Kaufentscheidung oder einer Beleihung präzisiert werden.
Beispiel: vermietete Eigentumswohnung:
Jahresnettomiete: 9.600 €
Verkehrswertindikation: das 20-fache
Verkehrswert: 192.000 €
Bei Eigentumswohnungen sollte die Jahresnettomiete mindestens 4 bis 5% des Kaufpreises betragen, bei älteren Objekten mindestens 6%. Daraus leiten sich die nachstehenden "Vervielfacher" ab:
Vervielfacher | |
Mietrendite 4% des Kaufpreises | 25 |
Mietrendite 5% des Kaufpreises | 20 |
Mietrendite 6% des Kaufpreises | 16,7 |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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