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Privatrecht
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Sachgebiete unter Privatversicherungsrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 20 von 20
Versicherungsprinzip
Konzept der Privat- und Sozialversicherung. Versicherung bedeutet immer Risikoausgleich, bei bestimmten Arten der Versicherung verbunden mit einer Kapitalansammlung. Risikoausgleich durch Versicherung erfolgt durch Bildung von Gefahrengemeinschaften im Sinn einer gemeinsamen Absicherung von...
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VWL
(
Sozialpolitik
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
höhere Gewalt
auch Force Majeure, Acts of God ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Pflichtversicherung
Zwangsversicherung, obligatorische Versicherung. 1. Begriff: Versicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht. 2. Merkmale und Folgen: Die Besonderheit der Pflichtversicherung besteht im Kontrahierungszwang. Einerseits kann der Versicherungsnehmer gesetzlich...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Versicherungsfall
Leistungsfall. Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers (Versicherungsleistung) aus einem Versicherungsvertrag auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss (Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte versicherte Sachen oder...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Gesetz, das das Zustandekommen, den Inhalt und die Abwicklung von Versicherungsverträgen regelt. Das VVG ist ein Sondergesetz zum Besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den Versicherungsvertrag. In aktueller Fassung in Kraft seit dem 1.1.2008. Das reformierte VVG hat das aus dem Jahr 1908 stammende VVG a.F. abgelöst ( VVG-Reform)....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Klausel
1. Nebenabrede bei Verträgen (Handelsklauseln). 2. Einzelbestimmung des Versicherungsvertrags zur Abänderung (Erweiterung, Beschränkung) des Deckungsumfangs zwecks Anpassung an den individuellen Versicherungsbedarf. Arten: (1) Standard-Klauseln (feste Klausel) werden für eine Vielzahl...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Begünstigung
1. Strafrecht: Hilfeleistung gegenüber einem anderen in der Absicht, ihm die Vorteile einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sichern (§ 257 StGB). Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Vgl. auch Strafvereitelung. 2. Begünstigung aus Lebensversicherungen: Bezugsberechtigung....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Haftpflicht
1. I. w. S.: Pflicht zum Schadensersatz. 2. I. e. S.: Schadensersatzpflicht aus unerlaubten Handlungen und Gefährdungshaftung....
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Recht
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Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
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Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
Recht
(
Genossenschaften
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5.4.1965 (BGBl. I 213) m.spät.Änd. Regelt die Haftpflicht in der Kraftfahrtversicherung....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Schwarzfahrt
Benutzung bes. eines Kraftfahrzeugs für Fahrten gegen Wissen und Willen des Halters. 1. Bei der Schwarzfahrt ist die verschuldensunabhängige Kraftfahrzeughaftung des Halters ausgeschlossen, wenn a) der Halter die Benutzung nicht durch sein Verschulden ermöglicht hat, b) der Benutzer für den...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Direktanspruch
unmittelbarer Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Kraftverkehrshaftpflichtversicherer, auch dann gegeben, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber leistungsfrei ist (Kraftfahrtversicherung). ...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Kraftfahrzeughaftung
bes. Haftung für die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor) verursachten Schäden....
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Recht
(
Straßenverkehr
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Entschädigungsfonds
Einrichtung zum subsidiären Ausgleich von Schäden aus Unfällen im Kraftverkehr. Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Kfz) oder eines Anhängers im Geltungsbereich des PflVG ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Haftpflichtgesetz
Neugefasst durch Bekanntmachung vom 4.1.1978 I 145; zuletzt geändert durch Art. 5 Gesetz vom 19.7.2002 (BGBl. 2002 I 2674). Regelt die (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung des Betriebsunternehmers von Schienen- oder Schwebebahnen, des Betreibers von Strom-, Rohrleitungs- oder...
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Recht
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Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
unabwendbares Ereignis
Haftungsmaßstab des Haftpflichtgesetzes und der Kraftfahrzeughaftung ( vgl. z.B. § 17 III StVG), der mit der Schadensrechtsreform teilweise durch die strengere Haftung aus höherer Gewalt (§ 7 II StVG) ersetzt wurde....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Verkehrsopferhilfe
1. Begriff: Verein zur Übernahme der Aufgaben des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§§ 12–14 PflVersG) mit Sitz in Hamburg. Gegründet 1963. Mitglieder können ausschließlich Versicherungsunternehmen sein, die die...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
) ,
Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
) ,
Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Verletzter
Begriff des Haftpflichtrechts für denjenigen, der durch ein Unfallereignis körperlich geschädigt ist; auch die unterhaltsberechtigten Angehörigen eines Getöteten. Der Verletzte hat neben zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz das Recht zur strafrechtlichen Privatklage oder Nebenklage; ggf. rechtzeitige Stellung eines Strafantrages erforderlich. ...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Entschädigungstelle für Auslandsunfälle
Nach der Richtlinie 2000/26/EG zur Ausgleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Kfz-Haftpflichtversicherung vom 16.5.2000 haben die Mitgliedsstaaten (einschließlich EWR) zur Abwicklung eines im Ausland erlittenen Kfz-Unfalls mit Personen- oder Sachschäden nationale...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Zwangsversicherung
Pflichtversicherung....
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
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Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Gewinnversicherung
entgangener Gewinn. ...
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Privatversicherungsrecht
)
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