Abhängigkeitsbericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der nach § 312 AktG vom Vorstand einer abhängigen Konzerngesellschaft, wenn kein Beherrschungsvertrag besteht, in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres aufzustellende Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.
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