Amt für Ausbildungsförderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Behörde für die zur Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erforderlichen Aufgaben, u.a. Beratung der Auszubildenden und ihrer Eltern über die individuelle Förderung der Ausbildung (§§ 40 ff. BAFöG). Das Amt für Ausbildungsförderung ist den Verwaltungen der kreisfreien Städte oder Landkreise angegliedert. Für immatrikulierte Studenten ist es bei den staatlichen Hochschulen oder Studentenwerken errichtet; für die Verwaltung und Einziehung von Darlehen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.
Vgl. auch Ausbildungsförderung.
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