Anstiftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Teilnahme (Beteiligung) an einer Straftat. Es handelt sich um die vorsätzliche Bestimmung eines anderen (des Haupttäters) zur Begehung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Die Strafe bei Anstiftung wird dem Strafrahmen der Tat des Haupttäters entnommen.
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