Teilnahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Strafrechtlicher Begriff für die Beteiligung an der von einem anderen, dem Haupttäter, begonnenen (Versuch) oder vollendeten vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung.
Formen: Anstiftung, Beihilfe (§§ 26, 27 StGB).
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