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Ausländerbehörden

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Behörden, die zuständig sind für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen (§ 71 AufenthG). In den Ländern regelmäßig auf der Ebene der Kreise und der freien Städte angesiedelt.

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    Mindmap "Ausländerbehörden"

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