außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rechtsschutzverfahren gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörde ist zwischen gerichtlichem und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu unterscheiden. Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist ein Vorverfahren und stellt sich als „verlängertes Festsetzungsverfahren” dar. Es ist eng mit diesem Verfahren verbunden. Einheitlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch. Das Verfahren wird vom Finanzamt durchgeführt. Es ist u.a. als Selbstkontrolle der Verwaltung gedacht und soll die Gerichte entlasten.
Anzuwenden sind im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Vorschriften § 347 f. AO.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung
Bestandskraft
Betriebsstätte
Bevollmächtigter
Buchführungspflicht
Eigentum
Feststellungsbescheid
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftsfähigkeit
Haftung
Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
ausgehend
eingehend
außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
ausgehend