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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kombinationen der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, gibt es entsprechend den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten verschiedene Beitragsgruppen, die mit unterschiedlichen Großbuchstaben bezeichnet werden (z.B. G = Krankenversicherung allein bei Entgeltfortzahlung).
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