Betriebsferien
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsurlaub; vom Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat nach § 87 I Nr. 5 BetrVG festgelegte gleiche Urlaubszeit für alle oder einen Teil der Betriebsangehörigen, während der Betrieb oder ein Teil des Betriebs geschlossen wird. Eine dahingehende Betriebsvereinbarung bindet die Arbeitnehmer mit normativer Wirkung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber kraft Direktionsrechts Betriebsferien anordnen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag höhere Gewalt ordentliche Kündigung
eingehend
Betriebsferien
ausgehend
eingehend
Betriebsferien
ausgehend