Bevölkerungsoptimum
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aus den Gesetz vom abnehmenden Bodenertrag (Ertragsgesetz) war zu folgern, dass es ein optimales Verhältnis von erwerbsfähiger Bevölkerung und Produktion geben müsse, wo auch das Nationaleinkommen sein Maximum erreicht. Dieser Grundsatz der „Optimumtheorie“ entzieht sich einer exakten Bestimmung und erst recht einer politischen Verwirklichung; zumal sich die internen und externen Bedingungen für ein Nationaleinkommen ständig ändern, denen sich eine Bevölkerungszahl und ihr Humankapital nicht im gleichen Tempo anpassen können. Bevölkerung und Wirtschaft folgen verschiedenen Änderungszeiten und können nicht streng gekoppelt werden. Bevölkerungsoptimum ist zwar ein inhaltsreicher, aber akademisch-theoretischer Gegenstand geblieben.
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