Bilanzbewertung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bewertung von Wirtschaftsgütern eines gewerblichen Betriebs zwecks steuerlicher Gewinnermittlung (§ 6 EStG) bzw. von Vermögensgegenständen und Schulden bei der Erstellung der Handelsbilanz (§§ 252 ff., 279 ff. HGB).
Vgl. auch Bewertung.
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