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Bilanzierungsunterschiede

Definition: Was ist "Bilanzierungsunterschiede"?

sämtliche Abweichungen in der Abbildung vergleichbarer ökonomischer Sachverhalte im Rahmen der externen Rechnungslegung. Die Ursachen für Bilanzierungsunterschiede liegen in der Regel in Abweichungen der zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften oder Maßnahmen der Bilanzpolitik begründet.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechnungslegungsunterschiede; Rechnungslegungsabweichungen; Abweichungen in der Rechnungslegung.

    1. Begriff: sämtliche Abweichungen in der Abbildung vergleichbarer ökonomischer Sachverhalte im Rahmen der externen Rechnungslegung. Die Ursachen für Bilanzierungsunterschiede liegen i.d.R. in Abweichungen der zugrundeliegenden Rechnungslegungsvorschriften oder Maßnahmen der Bilanzpolitik begründet.

    2. Ausprägungen: Bilanzierungsunterschiede sind möglich bei:
    a) Bilanzansatz (Was wird bilanziert?),
    b) Bilanzbewertung (In welcher Höhe wird bilanziert?) bzw.
    c) Bilanzausweis (In welcher Form und unter welcher Bezeichnung wird bilanziert?). Bei Anwendung der doppelten Buchführung implizieren Bilanzierungsunterschiede meist auch Ergebnisunterschiede, die bei entsprechender Datenaufbereitung sichtbar gemacht werden können.

    3. Vergleichbarkeit: Bilanzierungsunterschiede erschweren oder verhindern insbes. die Vergleichbarkeit von Bilanzen, Jahresabschlüssen oder Geschäftsberichten im Rahmen von Bilanzvergleich, Betriebsvergleich oder Bilanzanalyse. Zur Beseitigung oder Verminderung von Bilanzierungsunterschieden existiert eine Vielzahl von Ansatzpunkten und Bestrebungen, von denen nachfolgend einige exemplarisch aufgezählt werden:
    a) Harmonisierungs- bzw. Konvergenzbestrebungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung insbes. im Kontext Internationale Rechnungslegung;
    b) nationale Bestrebungen zur Ermöglichung einer Einheitsbilanz (Identität von Handelsbilanz und Steuerbilanz).

    Für Bilanzvergleiche oder im Rahmen der Bilanzanalyse sollte zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse zunächst eine möglichst umfassende Vergleichbarkeit des zugrundeliegenden Auswertungsmaterials hergestellt werden. Hierzu ist es i.d.R. erforderlich, die zu vergleichenden Rechnungslegungsdaten durch geeignete (Um-)Gliederung und/oder (Um-)Bewertung zieladäquat aufzubereiten (Bilanzaufbereitung) bzw. einander anzupassen. Insbes. die Angaben im Anhang liefern hierfür wichtige Zusatzinformationen.

    4. Beispiele typischer Entstehungsursachen:
    a) Unterschiede zwischen nationalen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. HGB) und internationalen Rechnungslegungsnormen (z.B. IFRS oder US-GAAP),
    b) Unterschiede zwischen nationalen Rechnungslegungsnormen bei zwischenstaatlichen Vergleichen (z.B. nationales Bilanzrecht in Österreich vs. nationales Bilanzrecht in Frankreich),
    c) Unterschiede zwischen nationalem Handelsrecht (z.B. HGB) und nationalem Steuerbilanzrecht (vgl. hierzu auch latente Steuern),
    d) Existenz von Wahlrechten innerhalb der Rechnungslegungsnormen, die zur Bilanzpolitik genutzt werden,
    e) Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften für Konzernabschluss und (Einzel-) Jahresabschluss.

    5. Ausgewählte Themenfelder mit wesentlichen Unterschieden zwischen IFRS und HGB:
    a) normensetzende Instanzen,
    b) Zielsetzung der Rechnungslegung,
    c) Abschlussbestandteile,
    d) immaterielle Vermögenswerte,
    e) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill),
    f) Sachanlagevermögen und Leasing,
    g) als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,
    h) Finanzinstrumente einschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten,
    i) Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen (Hedge-Accounting),
    j) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten,
    k) Vorräte und Auftragsfertigung,
    l) Aktienoptionspläne mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten (Reale Stock-Option-Pläne),
    m) Rückstellungen.

     

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