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Broker

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wertpapierdienstleistungs– bzw. Handelsunternehmen. Der Broker wirkt als Makler bei reiner Geschäftsvermittlung auf fremden Namen und auf fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) oder als Kommissionär in eigenem Namen und auf fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), vgl. § 1 I, Ia KWG und § 2 III WpHG. Die Entwicklung geht zunehmend weg vom klassischen Broker, der selbst keine eigenen Handelspositionen führt, hin zum sog. Broker-Dealer, der eigene Risikopositionen hält und die Gegenseite eines Geschäftes selbst darstellen muss. Eine weitere Entwicklung ist die Gründung sog. Discount-Broker, die als Kostenführer auftreten, dafür aber eine eingeschränkte Beratung und Leistungspalette anbieten.

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