Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zuständig für die Gestaltung der Bedingungen für wirtschaftliches Handeln auf der Basis von persönlicher und unternehmerischer Freiheit, Wettbewerb und Stabilität, Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer und Förderung der Beschäftigung der Arbeitnehmer.
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