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Dienstleistungsgenossenschaften

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaften, die originäre und komplementäre Dienstleistungen für ihre Mitglieder (Betriebe und Haushalte) erbringen. Bei einer originären Dienstleistung wird nur diese ohne ergänzende Leistungszugabe bzw. Verbindung zu einem vermittelten Produkt erbracht, während eine komplementäre Dienstleistung im Zusammenhang mit einer konkreten Leistungserstellung im Produktions-, Handels- oder Bankbereich steht.

    a) Originäre Dienstleistungsgenossenschaften im
    (1) ländlichen Sektor sind Kalthaus-, Zucht-, Maschinen- und Dresch-, Elektrizitäts-, Brennerei- und Kartoffeltrocknungsgenossenschaften. Originäre Dienstleistungsgenossenschaften
    (2) des gewerblichen bzw. wohnungsgenossenschaftlichen Sektors sind: Taxi-Genossenschaften, Übersetzergenossenschaften, Seniorengenossenschaften mit dem Ziel der Altenberatung und -betreuung u.a. Diese Leistungen werden für die Mitglieder und bis zu einem gewissen Grad auch für Nichtmitglieder im Rahmen eines Ergänzungs- und Hilfsgeschäftes ohne Bezug auf eine andere Leistung erbracht.

    b) Bei den komplementären Dienstleistungsgenossenschaften ergibt sich dem gegenüber, dass neben dem Haupt- bzw. Kerngeschäft - Bezug und Absatz von ländlichen Waren, Verwertung von Milch, Wein, Obst und Gemüse u.a. - subsidiäre Dienstleistungen erbracht werden, die dann letztlich die Gesamtleistung des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes gegenüber den Mitgliedern ausmachen. In diesem Sinn sind auch die Kreditgenossenschaften einzustufen, die neben der primären Dienstleistungsfunktion einer Kreditvermittlung für die Mitglieder auch ergänzende Beratungs- und Betreuungsleistungen erbringen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dienstleistungsaktivitäten der Genossenschaften zukünftig an Bedeutung gewinnen werden.

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    Mindmap "Dienstleistungsgenossenschaften"

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