Flurbezirk
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Flurbezirke beruhen auf Unterteilungen einer Gemarkung. Jeder Flurbezirk teilt sich in mit Nummern versehene Flure und diese wieder in Flurstücke auf. Gemarkungen können aber auch unmittelbar aus einer Anzahl von Fluren bestehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten