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Grundbuchungen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    erste, chronologische Buchungen:
    (1) in den Grundbüchern (Kassenbuch, Wareneinkaufsbuch = Warenkonto Soll, Warenverkaufsbuch = Warenkonto Haben), die neben dem zu verbuchenden Betrag das Gegenkonto und den Buchungsbeleg, oft durch Symbole bezeichnet (KA = Kassenausgabebeleg, ER = Einkaufsrechnung, AR = Ausgangsrechnung, Bk = Bankbeleg), nennen;
    (2) in dem beschreibenden Grundbuch (Tagebuch, Journal oder Memorial), wobei das durch die Buchung belastete, das durch die Buchung erkannte Konto und der Beleg genannt werden.

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