Direkt zum Inhalt

Kapitalanlagebetrug

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es handelt sich um einen speziellen Tatbestand des Betrugs im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen oder dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen. Tathandlung ist unrichtige vorteilhafte Angabe oder das Verschweigen nachteiliger Tatsachen in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen (§ 264a StGB).

    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 264a StGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kapitalanlagebetrug"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kapitalanlagebetrug Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalanlagebetrug-40105 node40105 Kapitalanlagebetrug node28206 Betrug node40105->node28206 node28454 Abmahnung node28454->node28206 node50614 Urkundenfälschung node50614->node28206 node48711 Unterschlagung node48711->node28206 node43525 Schutzgesetz node43525->node28206
    Mindmap Kapitalanlagebetrug Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalanlagebetrug-40105 node40105 Kapitalanlagebetrug node28206 Betrug node40105->node28206

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete