Realzins
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ertrag aus der Nutzung investierten Kapitals, auch der tatsächliche Zinsertrag von Wertpapieren, errechnet aus dem jeweiligen Kurs und dem Zinssatz bzw. der Dividende (Rendite). Wird auch berechnet als Differenz zwischen dem Nominalzins und der erwarteten Inflationsrate. Liegt der Geldzins unter dem Realzins, regt er Neuinvestitionen an; liegt er darüber, drosselt er sie (Wicksellscher Prozess).
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