Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz i.d.F. vom 22.10.1998 (BGBl. I 3209) m.spät.Änd., enthält die Rechtsvorschriften über das Verhalten der Teilnehmer am Verkehr auf Seeschifffahrtsstraßen.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
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