Solidaritätsbeitrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausgleich, den nicht organisierte Arbeitnehmer anstelle des ersparten Gewerkschaftsbeitrags zu den Kosten gewerkschaftlicher Arbeit zu leisten haben. In Tarifverträgen vorgesehene Regelung; nach überwiegender Auffassung ist eine solche Regelung nicht von der Tarifautonomie gedeckt und damit unzulässig.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag höhere Gewalt ordentliche Kündigung
eingehend
Solidaritätsbeitrag
ausgehend