Teilplanung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
isolierte Planung der einzelnen funktionalen Bereiche wie Beschaffung, Lagerhaltung, Produktion, Absatz, Forschung und Entwicklung etc. Die einzelnen Teilpläne müssen jedoch aufeinander abgestimmt werden, um der gesamtbetrieblichen Zielsetzung gerecht zu werden.
Gegensatz: Gesamtplanung.
Vgl. auch operative Planung.
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