Arbeitsvermittlungsfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Arbeitsvermittlungsfähigkeit ist bei Arbeitslosen gegeben, wenn sie bereit und in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen (Verfügbarkeit).
Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und der Gewährung von Arbeitslosengeld II.
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