vermögenswirksame Leistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldleistungen im Sinn des § 2 VermBG, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Diese Geldleistungen können auch für den Ehegatten, die Kinder oder die Eltern des Abeitnehmers angelegt werden (§ 3 VermBG).
Vgl. auch Vermögensbildung der Arbeitnehmer.
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