Einkommensgrenzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Steuerrechts. Verschiedene staatliche Fördermaßnahmen sollen nur denjenigen Personenkreisen offen stehen, die einer finanziellen Förderung tatsächlich bedürfen. Der Gesetzgeber knüpft dabei an das zu versteuernde Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz an. Von Einkommensgrenzen abhängig sind z.B. die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage, ferner auch die Eigenheimzulage, die jedoch seit dem seit 1.1.2006 nur noch für Altfälle Anwendung findet.
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