Nachwirkungsfrist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Öffentlich geförderte Mietwohnbauten unterliegen auch nach einer vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel der Belegungs- und Mietbindung. Dies ist in der Förderzusage festgelegt. Die Bindungen bleiben bestehen:
- bei Rückzahlung der Darlehen aufgrund einer Kündigung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen der Förderzusage bis zu dem in der Förderzusage bestimmten Ende der Bindungen, längstens jedoch bis zum Ablauf des zwölften Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung,
- bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks bis zu dem in der Förderzusage bestimmten Ende der Bindungen, längstens jedoch bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, in dem der Zuschlag erteilt worden ist und die aufgrund der Darlehensforderung begründeten Grundpfandrechte mit dem Zuschlag erloschen sind.
Ein Mieter ist gut beraten, sich möglicherweise bei der zuständigen amtlichen Stelle eine schriftliche, verbindliche Bestätigung über die Dauer der Belegungs- und Mietbindung ausfertigen zu lassen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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