höchstzulässige Miete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
§ 28 WoFG; in der Förderzusage wird durch die zuständige Stelle eine höchstzulässige Miete bestimmt, das ist die Miete ohne den Betrag für Betriebskosten. Dort können auch Änderungen der höchstzulässigen Miete während der Dauer der Förderung, auch für Mieterhöhungen nach durchgeführten Modernisierungen, vorgesehen oder vorbehalten werden. Bestimmungen über die höchstzulässige Miete dürfen nicht zum Nachteil des Mieters von den allg. mietrechtlichen Vorschriften abweichen. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse hat hierfür keine Bedeutung.
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Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
höchstzulässige Miete
ausgehend