Direkt zum Inhalt

Förderzusage

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (§ 13 WoFG); Die öffentliche Wohnungsbauförderung wird auf Antrag durch eine Förderzusage der zuständigen Stelle gewährt. In der Förderzusage sind Bestimmungen zu treffen:

    • über Zweckbestimmung, Einsatzart und Höhe der Förderung, Dauer der Gewährung, Verzinsung und Tilgung der Fördermittel, Einhaltung von Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen, Rechtsfolgen eines Eigentumswechsels an dem geförderten Gegenstand sowie
    • bei der Förderung von Mietwohnraum zusätzlich die Art und Dauer der
    • Belegungsbindungen sowie Art, Höhe und Dauer der Mietbindungen.

    In die Förderzusage können weitere für den jeweiligen Förderzweck erforderliche Bestimmungen aufgenommen werden. Die Förderzusage erfolgt durch Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag; sie bedarf der Schriftform. Die sich aus der Förderzusage ergebenden Berechtigungen und Verpflichtungen gehen nach den in der Förderzusage für den Fall des Eigentumswechsels enthaltenen Bestimmungen auf den Rechtsnachfolger über. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Förderzusage"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Förderzusage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/foerderzusage-53000 node53000 Förderzusage node36638 Einkommensgrenzen node53000->node36638 node36811 Eigenheimzulage node40560 Miete node53041 höchstzulässige Miete node53041->node53000 node53041->node40560 node30728 Betriebskosten node53041->node30728 node52921 Eigenschaft "öffentlich gefördert" node53121 Nachwirkungsfrist node52921->node53121 node48823 Zwangsversteigerung node53121->node53000 node53121->node48823 node48471 Wohnungsbauprämie node50336 Wohnraumförderungsgesetz node50336->node53000 node48832 Wohnungseigentum node50336->node48832 node45560 soziale Wohnraumförderung node50336->node45560 node29044 Arbeitnehmer-Sparzulage node34718 Einkommen node36638->node36811 node36638->node48471 node36638->node29044 node36638->node34718 node49775 Wohnungsbau node49775->node50336 node45029 Schwarzarbeit node45029->node50336
    Mindmap Förderzusage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/foerderzusage-53000 node53000 Förderzusage node36638 Einkommensgrenzen node53000->node36638 node50336 Wohnraumförderungsgesetz node50336->node53000 node53121 Nachwirkungsfrist node53121->node53000 node53041 höchstzulässige Miete node53041->node53000

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete