Zuteilungssatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinssatz, zu dem die Kreditinstitute bei Wertpapierpensionsgeschäften Zentralbankgeld erhalten. Bei Mengentendern handelt es sich um den von der Zentralbank vorgegebenen Zinssatz, bei Zinstendern um niedrigsten Zinssatz, zu dem Banken gerade noch von der Bundesbank Liquidität erhalten (marginaler Zuteilungssatz).
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