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Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht

Definition: Was ist "Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht"?

 

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ende August 2022 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht als dritte Säule einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu schaffen.

    Ziel ist die Koordinierung der Aufsicht über den sehr breit aufgestellten Nichtfinanzsektor, der neben unterschiedlichsten Gewerbetreibenden (z.B. Immobilienmakler und Veranstalter von Glücksspiel) umfasst. Dabei soll die bisherige Zahl der Aufsichtsbehörden der Länder von über 300 deutlich reduziert werden. Darüber hinaus hat die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht die Aufgabe, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss zu erarbeiten, um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Schließlich soll die Zentralstelle der künftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde Anti-Money-Laundering-Authority (AMLA) als zentrale Ansprechbehörde zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland dienen.

    Hauptgrund für die Gründung der BBF ist die Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force.

    In der gesetzlichen Umsetzung wurde diese Zentralstelle umbenannt und als Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II (BGBl. I 2022, 2606) geschaffen. Diese wurde als Direktion XI der Generalzolldirektion mit deinem Personalbedarf von 181 Personen mit Wirkung vom 1.1.2023 gegründet.
     

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