Ermittlungszentrum Geldwäsche
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Mit dem im Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes – FKBG – (Stand September 2023) wird als erste Säule des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) das Ermittlungszentrum Geldwäsche mit Wirkung vom 1.1.2024 geschaffen. Im 2022 veröffentlichten Ansatz war dieses Ermittlungszentrum Geldwäsche vom Bundesminister der Finanzen - Christian Lindner - noch als Bundesfinanzkriminalamt (BFKA) bezeichnet worden.
Ziel ist die Bündelung der für die Bekämpfung der Finanzkriminalität erforderlichen Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, die alle notwendigen Funktionen und Kompetenzen bekommen wird.
Dazu zählen:
- Ermittlungstätigkeit für große und komplexe Fälle von Geldwäsche (insbesondere durch internationale Geldwäsche)
- operative Verantwortung für die Durchführung von Sanktionen
- Analysetätigkeit für Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor
Hauptgrund für die Gründung des Ermittlungszentrums Geldwäsche ist die Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force.
Sowohl die Financial Intelligence Unit (FIU) als auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sind als die Direktionen X und XI der Generalzolldirektion gegründet worden.
Das BBF wird mit Wirkung vom 1.1.2024 gegründet und die behördliche Aufbauphase des Ermittlungszentrums Geldwäsche beginnt ebenfalls - dieses soll 2026 vollständige Funktion erlangen.