Bankscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aussteller eines Bankschecks ist (im Gegensatz zum Privatscheck) stets ein Kreditinstitut. Bankschecks, die vorwiegend im Auslandszahlungsverkehr vorkommen, werden von den Banken im Auftrag der Zahlungspflichtigen (der Importeure) ausgestellt und häufig in deren Auftrag auch an den Scheckempfänger versandt. Die Kontobelastung des zahlungspflichtigen Importeurs erfolgt im Zeitpunkt der Scheckausstellung, d.h. der Importeur profitiert nicht von den Post- und Verrechnungslaufzeiten. Im Vergleich zum Privatscheck umfasst der Bankscheck für den Scheckempfänger ein höheres Maß an Sicherheit; er ist jedoch nicht mit einer Bankgarantie gleichzusetzen.
Vgl. auch Auslandsscheck.
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