Controller
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1. Begriff: bezeichnet einen im Unternehmen weit verbreiteten Funktionsträger, der spezielle Dienstleistungen für das Management erbringt: Führungsentlastung, bes. durch die Lieferung von Faktenwissen; Führungsergänzung durch das Einbringen anderer Sichtweisen (z.B. Methodenwissen, Ergänzung einer eher intuitiv geprägten Entscheidungsfindung des Managers durch reflexive Analysen); Führungsbegrenzung durch Vermeidung opportunistischen Verhaltens der Manager.
2. Aufgaben: Mitwirkung bei der Erarbeitung von Unternehmenszielen sowie einer strategischen Unternehmensplanung; Methoden- und Prozessverantwortung für die operative Planung, Durchführung des laufenden Berichtswesens, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, projektbezogene Beratung des Managements, z.T. auch Steuerwesen.
3. Erscheinungsformen: Je nach betrieblicher Kontextsituation (Wettbewerbsintensität, Eignerstruktur, Unternehmensgröße) finden sich in den Unternehmen sehr unterschiedliche Ausprägungen von Aufgaben und Selbstverständnis der Controller. Idealtypisch lassen sich vergangenheits- und zahlenorientierte Controller („Buchhalter“, „Registrator“), planungs- und kontrollbezogene Controller („Navigator“) und beratungs- und veränderungsgeprägte Controller („Innovator“) unterscheiden.
Sonderform: Divisionscontroller.