Ausschuss für Kreditfragen der öffentlichen Hand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit 1975 bestehender Ausschuss zur Koordination der Verschuldungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Als Vorgänger existierte seit 1965 der „Runde Tisch” beim Bundesminister für Wirtschaft, der beratend und empfehlend zu Reihenfolge, Umfang und Ausstattung öffentlicher Anleihen Stellung zu nehmen hatte; mit dem Stabilitätsgesetz durch den Konjunkturrat abgelöst. Der Konjunkturrat bildet den Ausschuß für Kreditfragen der öffentlichen Hand, der unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie nach einer von diesem zu erlassenden Geschäftsordnung berät (§18 III StabG).
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