Diskont
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinsabschlag beim Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen, insbesondere beim Ankauf von Wechseln. Der Diskont wird für den Zeitraum zwischen Ankaufs- und Fälligkeitstag berechnet. Der Verkäufer des Wechsels enthält dann die um den Diskont gekürzte Wechselsumme ausgezahlt und kann somit bereits vor Fälligkeit über den Wechselbetrag verfügen.
Wird der Wechsel bei einem Kreditinstitut eingereicht, werden dem Einreicher außer dem Diskont noch Wechselspesen in Rechnung gestellt. Der Ankauf von Wechseln durch ein Kreditinstitut ist nicht umsatzsteuerpflichtig (gemäß § 4 Nr. 8a UStG sind Kreditgeschäfte umsatzsteuerbefreit). Erfolgt der Ankauf jedoch durch ein anderes Unternehmen, ist dieses Geschäft umsatzsteuerpflichtig. Ein Unternehmen kann den abgezogenen Diskont im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsaufwand geltend machen, sofern ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft dem Wechsel zugrunde liegt.
Wird der Wechsel bei einem Kreditinstitut eingereicht, werden dem Einreicher außer dem Diskont noch Wechselspesen in Rechnung gestellt. Der Ankauf von Wechseln durch ein Kreditinstitut ist nicht umsatzsteuerpflichtig (gemäß § 4 Nr. 8a UStG sind Kreditgeschäfte umsatzsteuerbefreit). Erfolgt der Ankauf jedoch durch ein anderes Unternehmen, ist dieses Geschäft umsatzsteuerpflichtig. Ein Unternehmen kann den abgezogenen Diskont im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsaufwand geltend machen, sofern ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft dem Wechsel zugrunde liegt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Aval
Avalkredit
Betriebsstätte
Bürgschaft
Disagio
Discounted-Cashflow-Verfahren
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Diskont
ausgehend
eingehend
Diskont
ausgehend