Aktivprozesse
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Rechtsstreitigkeiten, in denen Ansprüche einer Person oder Vermögensmasse gegen andere geltend gemacht werden.
Gegensatz: Passivprozesse.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Aktivprozesse
ausgehend