Beteiligte am Besteuerungsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
v.a. Antragsteller und Antraggegner sowie die Adressaten von Verwaltungsakten der Finanzbehörde (§ 78 AO), in erster Linie also Steuerpflichtige im Sinne von § 33 AO.
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