Direkt zum Inhalt

Differenzierungsklausel

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nicht organisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. Differenzierungsklauseln wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu gewähren als den nicht tarifgebundenen. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG sind Differenzierungsklauseln wegen Verstoßes gegen die negative Koalitionsfreiheit generell unzulässig (BAG, 29.11.1967 - GS 1/67). Nach der neueren Rechtsprechung des BAG sind einfache Differenzierungsklauseln zulässig (BAG, 15. 4. 2015 – 4 AZR 796/13). Solche Klauseln gewähren zwar Mitgliedern der Gewerkschaft Vorteile; aber der Arbeitgeber kann diese Vorteile auch an Nichtmitglieder weitergeben. Eine arbeitsrechtliche Bezugnahmeklausel reicht dafür aber nicht ohne weiteres aus. Dagegen sind qualifizierte Differenzierungsklauseln, welche dem Arbeitgeber die Weitergabe der Vorteile an Nichtmitglieder untersagen wollen, unwirksam; sie verstoßen gegen die negative Koalitionsfreiheit.

    Arten: Spannenklausel; Tarifausschlussklausel.

    Vgl. auch Tarifautonomie.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Differenzierungsklausel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Differenzierungsklausel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/differenzierungsklausel-31682 node31682 Differenzierungsklausel node48483 Tarifautonomie node31682->node48483 node42005 Spannenklausel node31682->node42005 node47312 Tarifausschlussklausel node31682->node47312 node50529 Tarifgebundenheit node42005->node50529 node43244 Streik node43244->node48483 node31584 Aussperrung node31584->node48483 node38030 Mitbestimmung node38030->node48483 node30524 Arbeitskampf node30524->node48483
    Mindmap Differenzierungsklausel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/differenzierungsklausel-31682 node31682 Differenzierungsklausel node48483 Tarifautonomie node31682->node48483 node42005 Spannenklausel node31682->node42005 node47312 Tarifausschlussklausel node31682->node47312

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete