Huckepack-Verkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kombinierter Verkehr, bei dem Lastkraftwagen, Sattelzüge (rollende Landstraße), Anhänger, Auflieger und Wechselbehälter als Ladeeinheiten des Schienenverkehrs auf Eisenbahnwagen transportiert werden. Der Huckepack-Verkehr wird in Deutschland von der Kombiverkehr KG abgewickelt, an der neben der Deutschen Bahn AG rund 230 Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs beteiligt sind.
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