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Fachakademie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schultyp in einigen Bundesländern, der den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss voraussetzt und i.d.R. im Anschluss an eine dem Ausbildungsziel dienende berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vorbereitet. Der Ausbildungsgang dauert bei Vollzeitunterricht mind. zwei Jahre. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung zur Abschlussprüfung kann die Zugangsberechtigung zu einer entsprechenden Fachhochschule (FH) erworben werden.

    Ähnlich: Berufskolleg.

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