finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilfunktion der Haushaltsfunktionen. Durch planmäßige Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sollen für die Planungsperiode das finanzielle Gleichgewicht und die Rationalität des Regierungshandelns gewährleistet werden.
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