Erdölbevorratung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem Erdölbevorratungsgesetz vom 16.1.2012 (BGBl. I 74) m.spät.Änd. Haltung von Erdöl, Erdölerzeugnissen und -halbfertigerzeugnissen als Vorrat zur Sicherung der Energieversorgung durch den Erdölbevorratungsverband und die Hersteller von Erdölerzeugnissen. Die Bevorratungspflicht des Verbandes beträgt 90 Tage.
Vgl. auch Energiesicherung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.