Firmenmantel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für sämtliche Anteilsrechte an einer Kapitalgesellschaft (AG-Mantel, GmbH-Mantel). Fimenmäntel werden gelegentlich von Unternehmen zur entsprechenden späteren Verwendung „aufgehoben“ oder „geparkt“. Zuweilen werden sie regelrecht gehandelt durch darauf spezialisierte Kanzleien, die sie gründen und vorhalten. So können bei einer neuen Aktivität, bei der eine neue Unternehmung benötigt wird, Gründungskosten gespart und ein Zeitgewinn erzielt werden.
Vgl. auch Mantelgründung.
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